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Weiterbildung als Psychotherapeut
11.08.2023

Weiterbildung als Psychotherapeut

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Weiterbildung als Psychotherapeut

Wer in Deutschland Psychotherapeut:in werden möchte, muss entweder ein Studium der Psychotherapie, der Psychologie, der Pädagogik oder der Humanmedizin absolviert haben. So darf die geschützte Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in ausschließlich von Psychologischen Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, sowie Ärzt:innen verwendet werden. Aufgrund einer Reform des Psychotherapeutengesetzes gibt es dabei noch verschiedene Zugangswege und Formen der Weiterbildung als Psychotherapeut, die sich zum Teil nach dem studierten Grundberuf und auch dem zeitlichen Beginn des Studiums richten, die im folgenden näher erklärt werden.
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Weiterbildung als Psychotherapeut.
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Systemisch erleben in Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung

Systemica steht in der Systemischen Weiterbildung und der Approbationsausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

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Weiterbildung als Psychotherapeut nach altem Recht

Die Weiterbildung als Psychotherapeut nach altem Recht gilt für Absolvent:innen, die ihren zur Psychotherapieausbildung qualifizierenden Studiengang vor dem 1. September 2020 begonnen haben. In diesem Fall ist die psychotherapeutische Weiterbildung auch rechtlich gesehen eine Ausbildung der besonderen Art. Die Ausbildung gliedert sich dabei in zwei Berufsbezeichnungen auf. Absolvent:innen pädagogischer oder psychologischer Studiengänge können die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in absolvieren, die für die Behandlung psychischer Erkrankungen bei Personen bis einschließlich des 21. Lebensjahres qualifiziert. Psycholog:innen steht zusätzlich die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in offen, die vollumfänglich für die Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert. Beide Ausbildungen sind facharztäquivalent und führen zur Approbation und Fachkunde, die es erlaubt sich kassenärztlich niederzulassen und in eigener Verantwortung Patient:innen zu behandeln.

Weiterbildung als Psychotherapeut nach neuem Recht

Die Weiterbildung als Psychotherapeut nach neuem Recht gilt für Absolvent:innen, die den zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche qualifizierenden Studiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (sogenanntes Psychotherapie Studium) nach dem 1. September 2020 begonnen haben. Die fachpsychotherapeutische Weiterbildung dauert dabei mindestens fünf Jahre und kann für Erwachsene, Kinder und Jugendliche oder auch im Bereich der Neuropsychologischen Psychotherapie erbracht werden. Während die Approbation zum Abschluss des Studiengangs erfolgt und für die psychotherapeutische Behandlung aller Altersgruppen qualifiziert, wird im Rahmen der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung die Fachkunde für einen jeweiligen Altersbereich erworben. Der Fachpsychotherapeutenstandard ist dabei mit den ärztlichen Fachärzten vergleichbar und erlaubt eine kassenärztliche Niederlassung sowie die eigenverantwortliche Behandlung von Patient:innen mit psychischem Krankheitswert.

Kontakt

Frau Haase

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Frau Madlen Righi

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