Kooperation bei externer Weiterbildungsstätte
Kooperation mit Systemica als koordinierendes Weiterbildungsinstitut, um alle Bestandteile der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung anbieten zu können.

Weiterbildungsstätte für Fachpsychotherapie
Als Weiterbildungsinstitut für Fachpsychotherapie bietet Ihnen Systemica die Möglichkeit, die fachpsychotherapeutische Weiterbildung im Rahmen des ambulanten Settings mit einer Weiterbildungszeit von bis zu drei Jahren sowohl im Erwachsenen sowie, nach erfolgter Zulassung, im Kinder- und Jugendbereich zu absolvieren. Begonnene Selbsterfahrungseinheiten oder auch die theoretische Weiterbildung kann bei uns auch nach einem Wechsel in die stationäre Weiterbildungszeit fortgeführt werden. Externe Weiterbildungskandidat:innen in Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in für Kinder- und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie können bei uns ebenfalls anerkennungsfähige Theorie-, Supervisions- und Selbsterfahrungsseminare absolvieren. Als Weiterbildungskandidat:in obliegt Ihnen dabei die Entscheidung, ob Sie Ihre Fachpsychotherapieweiterbildung mit einer ambulanten, (teil-)stationären oder institutionellen Tätigkeit oder auch einer Kombination aus vorgenannten Versorgungsbereichen beginnen.
Kooperation für die Erbringung aller Weiterbildungsbestandteile
Die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen (MWBO-P), die die fachpsychotherapeutische Weiterbildung von approbierten Psychotherapeut:innen nach einem erfolgreichen absolvierten Studium der Psychologie und Psychotherapie regelt, lässt die betriebs- und weiterbildungsstättenübergreifende Kooperation zur Erbringung aller Weiterbildungsbestandteile zu (vgl. § 13 Abs. 4 und 5; § 14 MWBO-P). Als zugelassenes Weiterbildungsinstitut können wir daher anderen Weiterbildungsstätten im ambulanten, (teil-)stationären oder institutionellen Versorgungsbereich eine Kooperation im Rahmen der theoretischen Weiterbildung, der Selbsterfahrung und der Supervision anbieten. Die Kooperation zwischen verschiedenen psychotherapeutischen Einrichtungen und Versorgungsbereichen ist dabei eine Tradition, die bereits in der Ausbildung von Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen weitläufig und erfolgreich praktiziert wurde. Systemica verfügt über umfangreiche positive Erfahrungen eine Aus- oder Weiterbildung „aus einer Hand“ anzubieten, auch wenn praktische Weiterbildungsanteile in kooperierenden externen (Lehr-)praxen, Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren erbracht werden.
Formen der Kooperation zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten
Systemica als Weiterbildungsstätte bietet zwei verschiedene Möglichkeiten der Kooperation, damit externe Kooperationspartner die fachpsychotherapeutische Weiterbildung anbieten können:
- Systemica als Weiterbildungsinstitut führt weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für die Weiterbildungskandidat:innen der externen Kooperationsstätte durch. Systemica achtet dabei darauf, dass die Weiterbildungsinhalte den personellen und sächlichen Anforderungen der MWBO-P entsprechen. Dabei „kauft“ sich die Weiterbildungsstätte Weiterbildungsbestandteile für ihre Weiterbildungskandidat:innen ein.
- Systemica, eine Weiterbildungsteilnehmer:in und eine externe Kooperationspartnerin schließen einen gemeinsamen Kooperationsvertrag ab, der einen Weiterbildungsverbund begründet. In diesem Fall führt Systemica weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für die Weiterbildungsteilnehmer:innen durch und koordiniert diese mit der externen Kooperationspartnerin. Im trilateralen Vertrag zwischen Systemica, der Kooperationspartnerin und der Weiterbildungsteilnehmer:in wird festgelegt, welchen Weiterbildungsabschnitt und welche Weiterbildungsbestandteile bei welcher Weiterbildungsstätte zu welchem Zeitpunkt während der Weiterbildung absolviert werden.
Anforderungen an kooperierende Weiterbildungsstätten
Weiterbildungsstätten müssen die in der MWBO-P gestellten zeitlichen, inhaltlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllen. Sie müssen daher sicherstellen, dass
- der notwendige Lehrkörper für die Theorie, die Supervision und die Selbsterfahrung für den von der Weiterbildungsstätte durchgeführten Weiterbildungsabschnitt vorhanden und vorgehalten wird. Dies wird in der Regel durch Kooperation mit einem Weiterbildungsinstitut erfüllt.
- Patient:innen in ausreichender Zahl und Art in der externen Weiterbildungsstätte behandelt werden, damit sich Weiterbildungsteilnehmer:innen mit der Feststellung und Behandlung, der für das Gebiet typischen psychischen Zustandsbilder vertraut machen können.
- technische Ausstattung und Personal ausreichend vorhanden sind, um den Erfordernissen einer psychotherapeutischen Behandlung lege artis Rechnung zu tragen
- die lückenlose Weiterbildungsdokumentation von Weiterbildungsteilnehmer:innen ermöglicht wird
Fachpsychotherapeutische Gebiets- und Bereichsweiterbildung
Für die Ausführung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung gibt es zwei Ausführungsformen, so ermöglicht die MWBO-P sowohl Gebiets- als auch Bereichsweiterbildungen. Gebietsweiterbildungen ermöglichen den Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, die auch zur Anerkennung als Fachpsychotherapeut:in im jeweiligen Gebiet führen. Als Gebiete der psychotherapeutischen Patientenversorgung wurden die folgenden Gebiete definiert:
- Gebiet der Psychotherapie für Erwachsene (Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene)
- Gebiet der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (Fachpsychotherapeut:in für Kinder und Jugendliche)
- Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie (Fachpsychotherapeut:in für Neuropsychologische Psychotherapie)
Während die Gebietsweiterbildungen für Erwachsene und Kinder und Jugendliche bereits die Qualifizierung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren (bspw. Systemische Therapie) beinhalten, werden im Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie die Methoden und Techniken eines wissenschaftlichen anerkannten Verfahrens erworben. Die Gebietsweiterbildungen kann in drei Versorgungsbereichen stattfinden:
- Ambulanter Versorgungsbereich (Weiterbildungs- und Hochschulambulanzen, Praxen, Medizinische Versorgungseinrichtungen)
- (Teil-)stationärer Versorgungsbereich (psychiatrische und psychosomatische Kliniken und Klinikabteilungen, psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen, Tageskliniken, …)
- Institutioneller Versorgungsbereich (therapienahe Bereiche, wie Sucht- und Behindertenhilfe, Justizvollgzugsanstalten, Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrien, …)
Systemica kann Weiterbildungskandidat:innen unabhängig vom gewählten Gebiet und Versorgungsbereich die systemische Qualifizierung in Form von Theorie, Supervision und Selbsterfahrung anbieten.
Bereichsweiterbildungen ermöglichen den Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken oder speziellen Anwendungsbereichen und umfassen bspw. eine zweite Fachkunde, also die Beherrschung eines weiteren wissenschaftlich anerkannten Verfahrens. Bereichsweiterbildungen richten sich daher sowohl an approbierte Psychotherapeut:innen, die den Titel Fachpsychotherapeut:in anstreben, als auch an bereits fertige Fachpsychotherapeut:innen, die sich weiterqualifizieren möchten.
Bitte beachten Sie, dass wenn eine Gebiets- oder Bereichsweiterbildung absolviert wird, sich die gemäß MWBO-P festgelegte Weiterbildungszeit verkürzen kann, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen Gebiets-, Bereichs- oder Zusatzweiterbildung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende darf bei einer Gebietsweiterbildung jedoch höchstens um die Hälfte der eigentlichen Mindestdauer reduziert werden.
Infoabende
Kein passender Termin dabei?
Wir ergänzen stetig weitere Termine.
Sie sind in der ambulanten, stationären oder institutionellen Weiterbildung bei einem anderen Träger tätig und möchten nur Theorie, Selbsterfahrung oder Supervision bei uns absolvieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Weiterbildungsstätte für Fachpsychotherapie
Als Weiterbildungsinstitut für Fachpsychotherapie bietet Ihnen Systemica die Möglichkeit, die fachpsychotherapeutische Weiterbildung im Rahmen des ambulanten Settings mit einer Weiterbildungszeit von bis zu drei Jahren sowohl im Erwachsenen sowie, nach erfolgter Zulassung, im Kinder- und Jugendbereich zu absolvieren. Begonnene Selbsterfahrungseinheiten oder auch die theoretische Weiterbildung kann bei uns auch nach einem Wechsel in die stationäre Weiterbildungszeit fortgeführt werden. Externe Weiterbildungskandidat:innen in Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in für Kinder- und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie können bei uns ebenfalls anerkennungsfähige Theorie-, Supervisions- und Selbsterfahrungsseminare absolvieren. Als Weiterbildungskandidat:in obliegt Ihnen dabei die Entscheidung, ob Sie Ihre Fachpsychotherapieweiterbildung mit einer ambulanten, (teil-)stationären oder institutionellen Tätigkeit oder auch einer Kombination aus vorgenannten Versorgungsbereichen beginnen.
Kooperation für die Erbringung aller Weiterbildungsbestandteile
Die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut:innen (MWBO-P), die die fachpsychotherapeutische Weiterbildung von approbierten Psychotherapeut:innen nach einem erfolgreichen absolvierten Studium der Psychologie und Psychotherapie regelt, lässt die betriebs- und weiterbildungsstättenübergreifende Kooperation zur Erbringung aller Weiterbildungsbestandteile zu (vgl. § 13 Abs. 4 und 5; § 14 MWBO-P). Als zugelassenes Weiterbildungsinstitut können wir daher anderen Weiterbildungsstätten im ambulanten, (teil-)stationären oder institutionellen Versorgungsbereich eine Kooperation im Rahmen der theoretischen Weiterbildung, der Selbsterfahrung und der Supervision anbieten. Die Kooperation zwischen verschiedenen psychotherapeutischen Einrichtungen und Versorgungsbereichen ist dabei eine Tradition, die bereits in der Ausbildung von Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen weitläufig und erfolgreich praktiziert wurde. Systemica verfügt über umfangreiche positive Erfahrungen eine Aus- oder Weiterbildung „aus einer Hand“ anzubieten, auch wenn praktische Weiterbildungsanteile in kooperierenden externen (Lehr-)praxen, Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren erbracht werden.
Formen der Kooperation zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten
Systemica als Weiterbildungsstätte bietet zwei verschiedene Möglichkeiten der Kooperation, damit externe Kooperationspartner die fachpsychotherapeutische Weiterbildung anbieten können:
- Systemica als Weiterbildungsinstitut führt weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für die Weiterbildungskandidat:innen der externen Kooperationsstätte durch. Systemica achtet dabei darauf, dass die Weiterbildungsinhalte den personellen und sächlichen Anforderungen der MWBO-P entsprechen. Dabei „kauft“ sich die Weiterbildungsstätte Weiterbildungsbestandteile für ihre Weiterbildungskandidat:innen ein.
- Systemica, eine Weiterbildungsteilnehmer:in und eine externe Kooperationspartnerin schließen einen gemeinsamen Kooperationsvertrag ab, der einen Weiterbildungsverbund begründet. In diesem Fall führt Systemica weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für die Weiterbildungsteilnehmer:innen durch und koordiniert diese mit der externen Kooperationspartnerin. Im trilateralen Vertrag zwischen Systemica, der Kooperationspartnerin und der Weiterbildungsteilnehmer:in wird festgelegt, welchen Weiterbildungsabschnitt und welche Weiterbildungsbestandteile bei welcher Weiterbildungsstätte zu welchem Zeitpunkt während der Weiterbildung absolviert werden.
Anforderungen an kooperierende Weiterbildungsstätten
Weiterbildungsstätten müssen die in der MWBO-P gestellten zeitlichen, inhaltlichen, personellen und materiellen Anforderungen erfüllen. Sie müssen daher sicherstellen, dass
- der notwendige Lehrkörper für die Theorie, die Supervision und die Selbsterfahrung für den von der Weiterbildungsstätte durchgeführten Weiterbildungsabschnitt vorhanden und vorgehalten wird. Dies wird in der Regel durch Kooperation mit einem Weiterbildungsinstitut erfüllt.
- Patient:innen in ausreichender Zahl und Art in der externen Weiterbildungsstätte behandelt werden, damit sich Weiterbildungsteilnehmer:innen mit der Feststellung und Behandlung, der für das Gebiet typischen psychischen Zustandsbilder vertraut machen können.
- technische Ausstattung und Personal ausreichend vorhanden sind, um den Erfordernissen einer psychotherapeutischen Behandlung lege artis Rechnung zu tragen
- die lückenlose Weiterbildungsdokumentation von Weiterbildungsteilnehmer:innen ermöglicht wird
Fachpsychotherapeutische Gebiets- und Bereichsweiterbildung
Für die Ausführung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung gibt es zwei Ausführungsformen, so ermöglicht die MWBO-P sowohl Gebiets- als auch Bereichsweiterbildungen. Gebietsweiterbildungen ermöglichen den Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, die auch zur Anerkennung als Fachpsychotherapeut:in im jeweiligen Gebiet führen. Als Gebiete der psychotherapeutischen Patientenversorgung wurden die folgenden Gebiete definiert:
- Gebiet der Psychotherapie für Erwachsene (Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene)
- Gebiet der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (Fachpsychotherapeut:in für Kinder und Jugendliche)
- Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie (Fachpsychotherapeut:in für Neuropsychologische Psychotherapie)
Während die Gebietsweiterbildungen für Erwachsene und Kinder und Jugendliche bereits die Qualifizierung in mindestens einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren (bspw. Systemische Therapie) beinhalten, werden im Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie die Methoden und Techniken eines wissenschaftlichen anerkannten Verfahrens erworben. Die Gebietsweiterbildungen kann in drei Versorgungsbereichen stattfinden:
- Ambulanter Versorgungsbereich (Weiterbildungs- und Hochschulambulanzen, Praxen, Medizinische Versorgungseinrichtungen)
- (Teil-)stationärer Versorgungsbereich (psychiatrische und psychosomatische Kliniken und Klinikabteilungen, psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen, Tageskliniken, …)
- Institutioneller Versorgungsbereich (therapienahe Bereiche, wie Sucht- und Behindertenhilfe, Justizvollgzugsanstalten, Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrien, …)
Systemica kann Weiterbildungskandidat:innen unabhängig vom gewählten Gebiet und Versorgungsbereich die systemische Qualifizierung in Form von Theorie, Supervision und Selbsterfahrung anbieten.
Bereichsweiterbildungen ermöglichen den Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in weiteren psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken oder speziellen Anwendungsbereichen und umfassen bspw. eine zweite Fachkunde, also die Beherrschung eines weiteren wissenschaftlich anerkannten Verfahrens. Bereichsweiterbildungen richten sich daher sowohl an approbierte Psychotherapeut:innen, die den Titel Fachpsychotherapeut:in anstreben, als auch an bereits fertige Fachpsychotherapeut:innen, die sich weiterqualifizieren möchten.
Bitte beachten Sie, dass wenn eine Gebiets- oder Bereichsweiterbildung absolviert wird, sich die gemäß MWBO-P festgelegte Weiterbildungszeit verkürzen kann, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen Gebiets-, Bereichs- oder Zusatzweiterbildung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende darf bei einer Gebietsweiterbildung jedoch höchstens um die Hälfte der eigentlichen Mindestdauer reduziert werden.
Infoabende
Kein passender Termin dabei?
Wir ergänzen stetig weitere Termine.
Theorie, Selbsterfahrung oder Supervision
Sie suchen eine externe Kooperationspartnerin für Ihre fachpsychotherapeutische Weiterbildung? Systemica bietet Ihnen, auch bei externer Erbringung der praktischen Weiterbildung, alle Weiterbildungsbestandteile in Kooperation an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
Ihre Ansprechpartnerin
Auf Ihre Fragen zur Kooperation freut sich Frau Haase.

