
Fachpsychotherapie Weiterbildung
Fachpsychotherapie Weiterbildung
Was meint Fachpsychotherapie?
Fachpsychotherapie bezeichnet die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen nach bestandener fachpsychotherapeutischer Weiterbildung, die auch für die Niederlassung in der kassenärztlichen Versorgung qualifziert. Entgegen der ersten Erwartung sind dabei Fachpsychotherapeut:innen und Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen gleich gut ausgebildet und bieten gleichermaßen qualitativ hochwertige Psychotherapie an. Der Unterschied liegt im studierten Grundberuf. So hat der Gesetzgeber zum Ende des Jahres 2020 das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) reformiert. Zuvor mussten Psychologische Psychotherapeut:innen ein Psychologiestudium absolviert haben, bevor Sie die postgraduale Ausbildung zur Psychotherapeut:in absolvieren konnten. Nun mehr wurden die Psychologiestudiengänge umgestellt und so enden die Psychotherapiemaster in Klinischer Psychologie und Psychotherapie bereits mit einer Approbationsprüfung und der geschützten Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in. Während Psychologische Psychotherapeut:innen Approbation und Fachkunde für die eigene Niederlassung erst mit Bestehen der Prüfung am Ende der Ausbildung erwerben, erwerben Fachpsychotherapeut:innen durch die Weiterbildung nur die Fachkunde, da Sie die Approbation bereits haben. Die Fachpsychotherapie ist damit der Goldstandard in der psychotherapeutischen Behandlung von Patient:innen.

Systemisch erleben in Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung
Systemica steht in der Systemischen Weiterbildung und der Approbationsausbildung in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Fachpsychotherapeut:in werden
Sie möchten Fachpsychotherapeut:in werden? Dann müssen Sie neben einem polyvalenten Bachelorstudiengang in Psychologie auch den spezifischen Psychotherapiemaster in Klinischer Psychologie und Psychotherapie studiert haben. Beide Studiengänge müssen dabei die Voraussetzungen gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllen. Das heißt, dass im Bachelorstudium auch Inhalte zur Pädagogik, Medizin und insbesondere zur Psychopharmakologie gehört wurden. Im Master ist die Ausrichtung deutlich klinischer, sodass neben umfangreichen klinischen und ambulanten Praktika auch spezifische Seminare in Klinischer Störungslehre und Klinischen Verfahren besucht werden müssen. Nach erfolgtem Psychotherapiestudium steht dann die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in an privaten oder universitären von der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer akkreditierten Weiterbildungsstätten zur Verfügung. Die Fachpsychotherapie Weiterbildung erfolgt in Teil- oder in Vollzeit.
Gebiete und Bereiche in der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung
Gebiete für Fachpsychotherapie umfassen den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten auf einem zentralen Gebiet der psychotherapeutischen Versorgung von Patient:innen. Die fachpsychotherapeutische Weiterbildung ist damit in drei Gebieten möglich:
- Psychotherapie für Erwachsene
- Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Neuropsychologische Psychotherapie
- Spezielle Schmerzpsychotherapie
- Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
- Sozialmedizin
Ablauf und Inhalte der Fachpsychotherapie Weiterbildung
Zu Beginn müssen sich junge Psychotherapeut:innen für ihr fachpsychotherapeutisches Gebiet entscheiden, also in welchem Bereich der Patientenversorgung sie die Weiterbildung machen möchten. Dabei ist bei den Gebietsbezeichnungen für den Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenbereich immer bereits ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren beinhaltet. In der Gebietsbezeichnung der Neuropsychologischen Psychotherapie müssen begleitend Methoden und Techniken der Systemischen Therapie, der Verhaltenstherapie oder der Tiefenpsychologisch fundierten Therapie erworben werden. Es ist jedoch auch möglich, dass designierte Fachpsychotherapeut:innen parallel mehrere Fachkunden erwerben. Insgesamt dauert die Fachpsychotherapieweiterbildung mindestens fünf Jahre und ist mit mindestens zwei Jahren im ambulanten oder stationären Bereich sowie einem möglichen fakultativen Jahr im institutionellen Bereich zu absolvieren. Der Abschluss der Weiterbildung erfolgt mit erfolgreicher Ableistung aller Weiterbildungsbestandteile. Für die fachpsychotherapeutische Prüfung ist eine mündliche halbstündige Prüfung vor drei erfahrenen und von der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer bestellten Psychotherapeut:innen vorgesehen.
Die Vor- und Nachteile der neuen Fachpsychotherapieweiterbildung
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurde nicht zuletzt stark durch Psychotherapeut:innen in Ausbildung gefordert, die keinen sozialrechtlichen Status hatten und ihren Weg zur Psychotherapeut:in häufig auch selbst finanzieren mussten. Diese Umstände sollten durch die Reform der Weiterbildung beendet werden. So erfolgt die Fachpsychotherapieweiterbildung einschließlich der notwendigen Theorie- und Selbsterfahrungsveranstaltungen sowie der Supervision im Rahmen der regulären Arbeitszeit, während vormals Psychotherapeut:innen in Ausbildung dies in ihrer Freizeit taten. Nachteilig bei der Fachpsychotherapieweiterbildung ist sicherlich, dass Unterbrechungen aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder auch Elternzeit nicht auf die Weiterbildung angerechnet werden, außer die Unterbrechung dauert pro Kalenderjahr nicht mehr als sechs Wochen. Zusätzlich ist gegenwärtig unklar, ob die politischen Entscheidungsträger die Fachpsychotherapie Weiterbildung finanziell fördern, da bekannt ist, dass die durch Fachpsychotherapeut:innen in Weiterbildung erbrachten psychotherapeutischen Leistungen nicht zur Gegenfinanzierung ausreichen.
Anbieter der Fachpsychotherapie Weiterbildung
Gemäß der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen kann die Fachpsychotherapie Weiterbildung an dafür zugelassenen Weiterbildungsstätten im ambulanten, stationären oder im institutionellen Bereich erfolgen. Im ambulanten Versorgungsbereich sind damit insbesondere Praxen sowie Weiterbildungs- und Hochschulinstitute zugelassen. Die bisherigen Ausbildungsinstitute werden daher in Weiterbildunginstitute umstrukturiert, die auch weiterbildungsstättenübergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision anbieten dürfen. Der stationäre Versorgungsbereich besteht aus (teil-)stationären Einrichtungen der psychiatrischen, psychosomatischen, neurologischen oder suchtrehabilitativen Versorgung. Zum institutionellen Bereich für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung zählen Einrichtungen der Organmedizin, der somatischen Reha, der JVA, der Sucht- und Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie und -pädiatrie, der Jugendhilfe oder psychosoziale Beratungsstellen.
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